Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das mutmassliche Mitglied der PKK kein Asyl in der Schweiz erhält.

Oktober 5th, 2018 YFW Redaktion
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das mutmassliche Mitglied der PKK kein Asyl in der Schweiz erhält.